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Rautenflagge des Freistaats Bayern

Politik

Die Bayerische Staatsregierung beschäftigt sich als oberste leitende und vollziehende Behörde gemäß Artikel 43 der Bayerischen Verfassung mit einem breiten Spektrum an politischen Themen.

Die vielfältigen Politikthemen sind der Staatskanzlei und den Staatsministerien als klar definierte Geschäftsbereiche oder Sonderaufgaben zugeordnet.

dies ist ein externer Link Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung

Politikthemen

Bund und Europa

Inneres, Sport und Integration

Wohnen, Bau und Verkehr

Unterricht und Kultus

Wissenschaft und Kunst

Finanzen und Heimat

Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Umwelt und Verbraucherschutz

Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Familie, Arbeit und Soziales

Gesundheit, Pflege und Prävention