„Unser Kernanliegen ist und bleibt eine Steuerentlastung für alle – die Menschen brauchen wieder mehr finanzielle Luft zum Atmen. Gerade bei guter Haushaltslage müssen finanzielle Verbesserungen bei allen ankommen – Arbeitnehmern und Unternehmen“, betonte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. Er begrüßte damit ausdrücklich die Beschlüsse, die die Landesgruppe der CSU auf ihrer Klausurtagung im Kloster Seeon getroffen hatte.
Insbesondere freute er sich über den klaren Beschluss für ein Ende des Solidaritätszuschlags für alle: „Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Abbau des Solis ist ein wichtiger Meilenstein. Es handelt sich um eine Grundfrage der politischen Glaubwürdigkeit, dass er schnell und vollständig wegfällt. Die Menschen erwarten zu Recht eine schnelle gesetzliche Regelung von konkreten weiteren Abbauschritten und vor allem einen Termin, wann der Soli endgültig für alle Geschichte ist“, erklärte Füracker.
Gerade Gering- und Durchschnittsverdiener, die jeden Tag hart arbeiten, brauchen eine dauerhafte Entlastungsperspektive. „Arbeitnehmer dürfen nicht zu stark durch Steuern und Abgaben belastet werden, denn Leistung und Fortkommen im Beruf müssen sich lohnen“, unterstrich Füracker und betonte: „Eine Steuerbremse – wie von der Landesgruppe ins Spiel gebracht – kann in diesem Zusammenhang ein wirksames Instrument sein. Zu erwartende Steuermehreinnahmen könnten den Steuerzahlern nach einem festen Fahrplan zurückgegeben werden. Dann gleichen wir künftig nicht nur die kalte Progression aus, sondern es gibt eine echte Steuerentlastung für die Bürgerinnen und Bürger.“ Wir stehen in Bayern für weitergehende Entlastungen im Einkommensteuertarif durch eine Abflachung der Steuerkurve, also eine Verkleinerung des sog. „Mittelstandsbauchs“.
Die in den Ballungsräumen stark steigenden Mieten, vor allem bei Neuvermietungen, sind für viele Normalverdiener ein großes Problem. Um geeignete Bewerber zu gewinnen, bieten immer mehr Arbeitgeber ihren Beschäftigten verbilligte Wohnungen an. Wenn ein Arbeitgeber mit den Mieten für seine Arbeitnehmer aber unter dem ortsüblichen Niveau bleibt, führt dies aktuell zu zusätzlichen Steuern und Sozialabgaben. „Ich unterstütze deshalb den Vorstoß der CSU im Deutschen Bundestag für eine gesetzliche Regelung, die die verbilligte Überlassung von Wohnraum durch den Arbeitgeber an seine Mitarbeiter steuerlich begünstigt. So wird es für Unternehmen attraktiver, für ihre Beschäftigten Wohnungen am Arbeitsort bereitzustellen,“ erklärte der Bayerische Finanzminister. Auch den Beschluss der Landesgruppe für das wertunabhängige Einfach-Grundsteuermodell begrüßte er in diesem Zusammenhang ausdrücklich: „Bayern bleibt dabei: Wir wollen eine einfache, möglichst unbürokratische Grundsteuer. Die Grundsteuerreform soll keine Steuermehrbelastungen für Eigentümer und Mieter erzeugen, auch nicht durch die Hintertür. Dazu muss sie praxisgerecht und vollziehbar sein. Das alles gewährleistet das wertunabhängige Einfach-Grundsteuermodell.“
„Daneben müssen wir im Bereich der Unternehmenssteuern die Weichen jetzt richtig stellen. Der internationale Steuerwettbewerb zwingt Deutschland dazu, durch eine niedrigere Steuerbelastung die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu sichern“, betonte Füracker. „Hier unterstützt die Landesgruppe unseren Anstoß für eine dringend nötige Reform“, so der Finanzminister. Mit der Einführung einer Teilanrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer sollen nach dem Willen Bayerns die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in Deutschland verbessert werden. Dies würde gleichzeitig die Belastungswirkungen bei der Gewerbesteuer abmildern.