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1. Staatsregierung beschließt Bayerisches Brexit-Übergangsgesetz / Vorbereitungen sowohl auf geregelten als auch ungeregelten Austritt / Informationen für Betroffene
1. Staatsregierung beschließt Bayerisches Brexit-Übergangsgesetz / Vorbereitungen sowohl auf geregelten als auch ungeregelten Austritt / Informationen für Betroffene
Die Staatsregierung bedauert die Absicht Großbritanniens, aus der Europäischen Union auszutreten. Trotzdem müssen wegen des für 30. März 2019 angekündigten Ausscheidens des Vereinigten Königreichs aus der EU Vorbereitungen sowohl für einen geregelten als auch für einen möglichen ungeregelten Brexit getroffen werden.
Wie der Bund hält auch die Staatsregierung an dem zwischen der EU und Großbritannien ausgehandelten Austrittsabkommen fest und setzt darauf, dass ein ungeregeltes Ausscheiden Großbritanniens aus der EU vermieden werden kann. Zur Umsetzung der Vereinbarungen des Austrittsabkommens hat der Ministerrat deshalb heute den Entwurf eines Bayerischen Brexit-Übergangsgesetzes (BayBrexitÜG) beschlossen. Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass das Vereinigte Königreich für eine Übergangszeit im bayerischen Landesrecht weiterhin als Mitgliedstaat der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft behandelt wird. Im Falle einer Zustimmung des britischen Parlaments zum Austrittsabkommen würde das Gesetz so einen möglichst reibungslosen Vollzug des Austritts ermöglichen. Es wird nun dem Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet, kann – falls es nicht zur Annahme und Umsetzung des Austrittsabkommens durch Großbritannien kommt – jedoch auch wieder aufgehoben werden.
Wegen der bislang nicht erfolgten Zustimmung des britischen Parlaments zum Austrittsabkommen bereitet sich Bayern zugleich auch auf einen ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs vor. Ein solcher ungeregelter Brexit würde für Bayern einen erheblichen Einschnitt bedeuten. Zwar gibt es für diesen Fall keinen spezifischen Bedarf, Landesgesetze anzupassen. Ein ungeregelter Brexit würde jedoch auch in Bayern für die Verwaltungen in vielen Bereichen mit einem besonderen Umsetzungsbedarf einhergehen, insbesondere in den Bereichen Aufenthaltsrecht, Wirtschaft, Landwirtschaft, innere Sicherheit, Forschung, Veterinärverwaltung und pharmazeutische Überwachung. Der Ministerrat hat heute deshalb alle Ressorts damit beauftragt, die fachspezifischen Vorbereitungen auf einen ungeregelten Brexit weiter voranzutreiben, um mögliche negative Auswirkungen – beispielsweise auf die Versorgung mit Arzneimitteln – zu vermeiden. Die Ministerien wurden außerdem beauftragt, im Falle möglicher Auswirkungen Informationen für die Betroffenen bereitzustellen. So erhalten beispielsweise Unternehmen Informationen zum Brexit über eine Mail-Hotline des Bayerischen Wirtschaftsministeriums (brexit-info@stmwi.bayern.de).
2. Bayerisches Familiengeld: Freistaat Bayern und Bund erzielen Einigung / Familiengeld wird nicht mehr auf Grundsicherung angerechnet / Nachzahlungen an betroffene Familien zugesagt
Der Freistaat Bayern und der Bund haben nach intensiven Gesprächen eine Einigung erzielt: Das bayerische Familiengeld wird künftig von der Bundesverwaltung nicht mehr auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) angerechnet. Damit kommt das bayerische Familiengeld endlich auch bei allen einkommensschwächeren Familien an, die dringend auf diese Förderung warten. Bayern wird dazu im Familiengeldgesetz ergänzend klarstellen, dass Familiengeld gezahlt wird, damit Eltern für eine förderliche frühkindliche Betreuung sorgen können. Damit erfüllt das Familiengeld künftig auch nach Auffassung des Bundes die schon heute im Bundesrecht vorgesehenen Voraussetzungen für eine Anrechnungsfreiheit. Mit der Einigung wird jetzt im Interesse der Familien Rechtssicherheit geschaffen und die Ungleichbehandlung der Familien beendet. Es erhalten also nicht nur diejenigen Leistungsempfänger das Familiengeld ohne Anrechnung, die in einer der sogenannten Optionskommunen leben, sondern alle vergleichbaren Familien in ganz Bayern. Die Änderung des Familiengeldgesetzes tritt rückwirkend in Kraft, sobald die Gesetzesänderung im Landtag beschlossen ist. Der Bund hat zugesagt, dass die Jobcenter dann Nachzahlungen an die betroffenen Familien veranlassen werden. Damit bekommen Familien, denen das Familiengeld bislang von der Grundsicherung abgezogen worden war, Nachzahlungen vom Bund.
3. Medizincampus Oberfranken startet zum Wintersemester 2019/2020 – 600 zusätzliche Studienplätze der Humanmedizin in Erlangen und Bayreuth
Zukünftig können junge Menschen in Bayreuth Medizin studieren: Der Ministerrat gab heute grünes Licht für den Start des Medizincampus Oberfranken. An diesem neuartigen und dauerhaften Kooperationsmodell der Medizinischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg mit dem Klinikum Bayreuth sind auch das Universitätsklinikum Erlangen und die Universität Bayreuth beteiligt. Bereits zum Wintersemester 2019/2020 können sich 100 Studentinnen und Studenten für ein Studium der Humanmedizin am neuen Medizincampus entscheiden. Sie absolvieren dann den vorklinischen Abschnitt in Erlangen und danach den klinischen Abschnitt in Bayreuth. Auf das gesamte Studium der Humanmedizin gerechnet sorgt der Medizincampus Oberfranken für 600 zusätzliche Studienplätze der Medizin.
Die Umsetzung des Kooperationskonzepts, das auch von einer unabhängigen Gutachterkommission positiv bewertet wurde, wird die gesamte Region deutlich stärken, die Ärzteversorgung vor Ort sicherstellen und gleichzeitig noch mehr jungen Menschen eine Ausbildung zum Arzt bzw. zur Ärztin ermöglichen. Zusammen mit dem neuen Universitätsklinikum Augsburg schafft der Freistaat in den kommenden Jahren damit über 2.000 zusätzliche Medizinstudienplätze – und setzt damit ein Ziel des Koalitionsvertrages um.
Der Bayerische Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung folgende Personalentscheidungen getroffen:
• Karl Michael Scheufele, derzeit Ministerialdirektor im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, wird mit Wirkung vom 01.04.2019 die Funktion des Amtschefs im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration übertragen.
• Dr. Winfried Brechmann, derzeit Abteilungsleiter in der Bayerischen Staatskanzlei, wird mit Wirkung vom 01.04.2019 zum Ministerialdirektor im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ernannt.
• Dr. Hans-Michael Strepp wird mit sofortiger Wirkung zum Amtschef im Bayerischen Staatsministerium für Digitales bestellt.
• Thomas Gloßner wird mit sofortiger Wirkung zum Leiter der Vertretung des Freistaats Bayern beim Bund in Berlin bestellt.