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1. „Die Besten für Bayern“: Breit gefächertes Programm um Spitzenwissenschaftler für Bayern zu gewinnen / Internationale Wettbewerbsfähigkeit wird ausgebaut / Mehr Handlungsspielraum für Hochschulen bei der Personalakquise
1. „Die Besten für Bayern“: Breit gefächertes Programm um Spitzenwissenschaftler für Bayern zu gewinnen / Internationale Wettbewerbsfähigkeit wird ausgebaut / Mehr Handlungsspielraum für Hochschulen bei der Personalakquise
Bayern baut seine Position als führender Forschungsstandort weiter aus. Mit dem Bayerischen Spitzenwissenschaftlerprogramm „Die Besten für Bayern“ sollen künftig gezielt noch mehr international renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die Arbeit an den bayerischen Universitäten und Hochschulen gewonnen werden. Das Programm sieht attraktivere Rahmenbedingungen und verbesserte Konditionen für ausgewählte Leistungsträger vor.
Damit soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Freistaats im Forschungsbereich weiter steigen.
Das zukunftsweisende Programm „Die Besten für Bayern“ orientiert sich an den jeweiligen Bedürfnissen von Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) und Kunsthochschulen. Es basiert auf mehreren Programmsäulen und beinhaltet ein breit gefächertes Maßnahmenpaket:
Der Koalitionsvertrag sieht vor, attraktivere Konditionen zur Gewinnung von herausragenden wissenschaftlichen Leistungsträgern zu schaffen. Der Ministerrat hat nun beschlossen, das Programm „Die Besten für Bayern“ weiter auszuarbeiten. In einer Projektgruppe mit Vertretern von Hochschulen und Ministerien wird das Bayerische Spitzenwissenschaftlerprogramm in den kommenden Monaten finalisiert. Nach Beschluss des Doppelhaushaltes 2021/22 soll das Programm zum Wintersemester 2021/22 starten.
2. Mehr Spitzenforschung in Bayern: Zielvereinbarungen mit Hochschulen sind Erfolgsmodell / Mehr Frauen auf Professuren ist verbindlicher Schwerpunkt für Zielvereinbarungen 2019-2022
Der Freistaat Bayern schließt in regelmäßigem Turnus Zielvereinbarungen mit den 32 staatlichen Hochschulen ab. Ziel ist, die Leistungsfähigkeit und das hohe Niveau der bayerischen Hochschullandschaft zu sichern und weiter auszubauen. Die Auswertung des aktuellen Vereinbarungszeitraums (endet am 30.6.2019) hat gezeigt, dass Zielvereinbarungen wirkungsvolle und erfolgreiche Instrumente der Hochschulplanung und Hochschulsteuerung sind. Wichtige Zielsetzungen wie Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, Stärkung der Innovationskraft und Generierung von Fachkräftenachwuchs wurden erreicht. Auch die Kunsthochschulen haben sich noch besser vernetzt und kooperieren intensiver.
In den neuen Zielvereinbarungen (Laufzeit 2019-2022) werden die Handlungsfelder des „Innovationsbündnisses Hochschule 4.0“ an jeder Hochschule individuell operationalisiert und weiterentwickelt. Verbindlicher Schwerpunkt für alle Hochschulen ist die Erhöhung der Anzahl von Frauen auf Professuren. Weitere Handlungsfelder sind beispielsweise die Sicherstellung der erforderlichen Ausbildungskapazitäten aufgrund der weiterhin hohen Studentenzahlen, die Schaffung von wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen, um exzellentes Personal zu rekrutieren und die bessere Kooperation und Vernetzung, regional und international.
Im Rahmen des aktuellen Doppelhaushalts 2019/2020 sind im Rahmen des Innovationsfonds insgesamt 69 Millionen Euro für Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technische Hochschulen vorgesehen. Zusätzlich werden erstmals auch Kunsthochschulen mit einem Gesamtbudget von 1 Million Euro pro Jahr unterstützt. Die Verhandlungen mit den einzelnen Hochschulen zu den neuen Zielvereinbarungen stehen kurz vor ihrem formalen Abschluss. Sie sollen im Juli 2019 unterzeichnet werden.
Seit 2005 schließt der Freistaat zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der bayerischen Hochschulen mit diesen Innovationsbündnisse und auf diesen basierend jeweils bilaterale Zielvereinbarungen ab.
3. Härtefallkommission Straßenausbaubeiträge startet am 1. Juli 2019 / Härtefallfonds des Freistaats mit 50 Millionen Euro für Betroffene / ehem. ORH-Präsident Dr. Fischer-Heidlberger wird Vorsitzender der Härtefallkommission
Der Freistaat hat einen mit 50 Millionen Euro dotierten Fonds zum Ausgleich von objektiven Härtefällen bei Straßenausbaubeiträgen geschaffen. Ab 1. Juli bis einschließlich 31. Dezember 2019 können Betroffene ihre Anträge einreichen. Damit wird ein wichtiges Thema des Koalitionsvertrags zeitnah umgesetzt und in Gang gebracht. Für die Antragstellung steht ein anwenderfreundliches Online-Verfahren (www.strabs-haertefall.bayern.de) zur Verfügung. Bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission bei der Regierung von Unterfranken können auch Anträge in Papierform eingereicht werden.
Aus dem Härtefallfonds sollen Betroffene, die durch die Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen eine unbillige Härte erfahren haben, einen Ausgleich erhalten. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und private Unternehmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen wurden. Für Anträge gelten ein Selbstbehalt von 2.000 Euro und eine Einkommensobergrenze von 100.000 Euro; bei Zusammenveranlagten von 200.000 Euro. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich nach Härtefallkriterien, nicht nach der zeitlichen Reihenfolge der Bedarfsanmeldungen. Jeder im zweiten Halbjahr 2019 eingehende Antrag wird geprüft. Die Zuwendungsentscheidungen werden deshalb im Frühjahr 2020 nach Abschluss des Zeitraums für die Antragstellung getroffen. Als Vorsitzenden der unabhängigen Härtefallkommission hat der Ministerrat einstimmig den ehemaligen Präsidenten des Obersten Rechnungshofes, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, vorgeschlagen. Die Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge besteht aus fünf Mitgliedern und wird durch eine Geschäftsstelle unterstützt.